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Alt 19.07.2006, 21:48   #13
Denki325i
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Zitat:
Zitat von schlot
Knapp 7.500,-- Euro wegen Nichterfüllung sind auch noch fällig. Mann ist das bitter!

Grüße Axel
So eine Spassbieterklausel in eine Ebay Anzeige reinschreiben, ist völlig sinnlos, da man nur Schadenersatz einklagen kann, das sind die Einstellgebühren, und Auslagen für telefonate und ähnliches, das sind maximal 100,- Euro. Ebenso die Sache mit dem Urheberrecht ist nicht gerade verkaufsfördernd, wer will schon gerne bei einem Paragraphenreiter etwas kaufen, das macht den Eindruck, als wenn man zur Abholung besser gleich mit einem Anwalt kommen sollte.

Ferner wäre es sinnvoll in den Anzeigentext zu schreiben, warum er wieder angeboten wird, ansonsten sieht das ganze immer nach eigenem hochbieten aus.

Da Poppey noch nicht mal im Forum erwähnt hat, warum er wieder eingestellt ist, sollte man den Käufer nicht vorschnell verurteilen.



Gruß

Dierk
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