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Alt 23.06.2006, 10:26   #7
BMW730iStgt
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Zitat:
Zitat von ThomasD

boa ,Du hast doch vor Interner Link) mehr als 1 Jahr schon mal das Thema auf gegriffen ,
noch immer kein Erfolg gehabt
hatte ich Dir damals nicht das PDF geschickt was Du Freischalten kannst etc.

in Esslingen beim Entenmann kannst es vergessen ,die haben keinen Bock dort was an einem "alten" Fahrzeug was zu machen ... ein williger Freundlicher ist in WN der Zeissler.
hi thomas,

ja ich wollte das schon davor mal machen musste leider aufgeben da die helden hier in der gegend keinen bock haben was bei einem alten wagen zu machen. bei den meisten zählt man sowieso nur was wenn mans ich direkt einen z8 bestellt.

also meine grundsätzliche frage ist ja ob das zuschliessen beim losfahren un d das blinken auch beim öffnen des wagens freizuschalten sind???

dass die blinkerquittierung beim zuschliessen geht das weiss ich nun schon auch wenn ein paar bmw händler sich sicher sind dass sogar das nicht geht (ohne den wagen oder die papiere vom wagen angeschaut zu haben!!).

achja nicht damit ich falsch verstanden werde, habe die forumssuche gründlich benutzt und mir alles genauestens durchgelesen, möchte nur sicher wissen ob man nur die quittierung beim zuschliessen oder auch mehr freischalten kann das ist meine einzige frage denn dazu konnte ich noch keine sichere meinung finden.

mfg
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Geändert von BMW730iStgt (23.06.2006 um 10:31 Uhr).
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