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Alt 22.06.2006, 08:56   #6
hossomat
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Fahrzeug: BMW 735i Highline e23, 540i Touring 08/2002
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@Steini,

nach der vorgeschlagenen Definition würdest Du doch höchst wahrscheinlich das H-Kennzeichen bekommen, denn Dein Fahrzeug ist ein erhaltenswertes Kulturgut. Die Definition ist eine Verschäftung der heutigen.

Nicht 100%ig verkehrt finde ich die Maßnahme unter dem Gesichtspunkt, dass z.B. ein verranzter 1er Golf kein H-Kennzeichen bekäme, ein Fahrzeug wie Dein restaurierter SL sehr wohl. Diese Unterscheidung ist gar nicht mal so unangebracht, jedoch, wenn auf zu harter Art und Weise angewandt, so dass auch wertvollere Autos als Grenzfall rausfallen würden, sehr wohl. Also: Erstmal abwarten, was überhaupt rauskommt und wie die Regel dann ausgelegt wird.

Grüße vom Hossomat
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