Also mir hat das FA so erklärt.
Angenommen das Teil wird heute eingebaut und eingetragen und Deine Steuern sind bis nächstes Jahr im Mai
bezahlt, dann erhälts Du den zuviel bezahlten Betrag von heute bis Mai wieder. Da Du bis heute ja mit einer anderen oder älteren Steuerklasse gefahren bist geht das also nicht rückwirkend. Ich hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt. Sonst mache ich es mal anhand eines Rechenbeispiels.
Gruß Ralf
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