Zitat:
Zitat von JB740
warum nicht Einschreiben m. Rückschein (wenn ihr die korrekte ASdresse habt) u. Frist setzen
anschliessend Mahnverfahren per Gericht.
gruß Jürgen
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Grunsätzlich haste ja recht,aber ich bin mir sicher, es ist wesentlich wirkungsvoller, wenn plötzlich ein "netter Herr" vor ihm steht, und ihn daran "erinnert" das Geschäft zu Ende zu bringen.
Eine ähnliche Aktion habe ich vor 3 Monaten geminsam mit Matze für einen anderen User aus dem Forum gebracht.
Da hatte ein Ebäy-Verkäufer 2 Kats an einen aus unserer Community versteigert, und sie nicht geliefert!...unser Forumsmitglied kam aus Süddeutschlad, der Verkäufer aus Kiel..sein Pech, er dachte es lägen 600 KM zwischen ihm und unserem User...

..3 Tage nach unserem Besuch, hatte der Forumler seine Kats!!..
@187pure,
Bin doch keine Partnervermittlung!..
