Zitat:
Zitat von the_bob
Das Auto wurde mit Gebrauchtwagengarantie gekauft, und die Beseitigung dieses Mangels ausdrücklich schriftlich festgehalten.
Außer der Entfernung zweifle ich jetzt auch an der Seriösität dieses Händlers.
Wie siehts denn da rechtlich aus? Kann mir einer weiterhelfen?
Danke
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Du musst dem Händler eine Gelegenheit zur Nachbesserung geben, vor allem da die erste Reparatur
keine Nachbesserung war da im Kaufvertrag festgehalten.
Mein Vorschlag ist erstmal cool down, nicht immer gleich an der Seriösität der Händler zweifeln. Gerade beim Fahrwerk des 7er gibt es so viele Fehlerquellen das sich hier Forumsmitglieder schon der Verzweiflung nah wähnten. Rufe den Händler an, frage ihn ob Du es bei Dir am Wohnort reparieren darfst und der Händler die Kosten übernimmt.
Der Händler von dem ich mein Auto gekauft habe hat es so gemacht, er wollte erstmal einen Kostenvoranschlag und dann ging alles klar (ich hatte nicht nur 70 km Entfernung sondern 420 km...). Und im übrigen bitte, wenn Du ein Auto bei einem 70 km entfernten Händler kaufst, warum beschwerst Du dich dann über die Entfernung? Verstehe ich nicht... ausserdem sind 70 km mit dem 7er ja wohl ein Katzensprung.
Michael