Nebelscheinwerfer sind (ebenso wie die Nebelschlußleuchten) in D bis zur max. Geschwindigkeit von 50 km/h erlaubt.
Zumindest offiziell...
Hält sich ja eh kaum einer dran, bei jedem Pfurz, wo man meint, schlechter gesehen zu werden, wird die Festbeleuchtung angeschaltet, um dann schneller fahren zu können...
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Ich liebe es, wenn ein Plan funktioniert...
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