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Alt 17.05.2006, 18:52   #19
altbert
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Nebelscheinwerfer sind (ebenso wie die Nebelschlußleuchten) in D bis zur max. Geschwindigkeit von 50 km/h erlaubt.

Zumindest offiziell...

Hält sich ja eh kaum einer dran, bei jedem Pfurz, wo man meint, schlechter gesehen zu werden, wird die Festbeleuchtung angeschaltet, um dann schneller fahren zu können...
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