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Alt 13.05.2006, 19:27   #16
Schmizzkatze
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Zitat:
Zitat von Andimp3
NOPE ! Wenn der ganze Vertrag dadurch unwirksam würde hätte ja der Käufer gar kein Eigentum an dem Fahrzeug erworben

Aber die Gewährleistungsregelung wäre dann hinfällig und, wie Du schon schreibst, die 2-jährige Gewährleistung gültig

À propopo Gewährleistung: Habe im Sept. letzes Jahr einen E38 740i gekauft. Tolles Auto, aber bereits nach 1 Monat mußte ich ein Poltern an der Vorderachse reklamieren. Der Händler (BMW) meinte, es seien die Federbeine, da sie aber 1.Verschleißteile und 2.in der Funktion noch in Ordnung seien, könne er nur die Arbeitskosten auf Gewährleistung ersetzen, das Material müsse ich selber tragen.

Gibt es eine derartige Beschränkung der Gewährleistung?

Jetzt ist mir auch noch die Frontscheibe (wurde vor dem Kauf erneuert) gerissen, tippe auf zu viel Kleber --> Spannungsriss. Fällt das auch noch unter die Garantie?

Bin selber in diesen Dingen nicht so bewandert

Merci für´s Nachdenken

kleindickunddoof
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