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Zitat von Profiler
Genauso ist es, der Auschluß lässt den gesamten Vertrag unwirksam werden und damit gilt sogar die gesetzliche 2 jährige Gewährleistung.
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NOPE ! Wenn der ganze Vertrag dadurch unwirksam würde hätte ja der Käufer gar kein Eigentum an dem Fahrzeug erworben
Aber die Gewährleistungsregelung wäre dann hinfällig und, wie Du schon schreibst, die 2-jährige Gewährleistung gültig
