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Alt 27.04.2006, 19:56   #5
Stockemann
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Es geht nicht um die Eintragung, die klappt meistens, sondern was der 2-Jahres-TÜVler nachher meint.
Da gibt es doch die Gummi-Klausel "im Ermessen des Prüfers".....hab ich hier mal gelesen.

Gruß Severin
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