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Alt 21.04.2006, 09:00   #37
mk2611
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Zitat:
Zitat von Andrzej
.. und wenn Du 17900 meinst, das war vor einem Jahr fuer 740d ein Schnaepchenpreis also koenntest Du damit rechnen, das da nicht alles 100%ig ist. Und zum Doktor...meinst Du, Doktoren passieren keine Unfaelle?
Ein schnäppchenpreis??? Das sehe ich aber anders. Fahrzeuge mit ähnlicher Laufleistung fange schon bei 13.000€ an. Da sind dann 17.900€ nicht wirklich ein schnäppchen.
Natürlich bauen auch Doktoren Unfälle, aber in der Regel sind die zumindest so ehrlich Vorschäden anzugeben, denn die wissen zumeist was eine Betrugsanzeige bedeutet. Sollte also der Doktor den Unfall billig beseitigt haben und dann beim verkauf die Unfallfreiheit bestätigt haben, so muss er unter Umständen mit einer Anzeige des Händlers rechnen.
Schliesslich hat der Händler lt. Kaufvertrag die Unfallfreiheit an den Käufer versichert und steht somit dem Käufer gegenüber in der Pflicht. Er ist also auch verpflichtet das Fahrzeug zurückzunehmen. Allerdings gibt es da ja schon eine gewisse Differenz für den Händler im Bezug auf Ankauf für unfallfreie Fahrzeuge und Unfallwagen. Dem Händler ist ja schliesslich auch klar daß er ein solches Fahrzeug nie wieder für den Einkaufspreis den er bezahlt hat verkauft bekommt. Ausserdem hat der Wagen laut Brief jetzt schon 2 Vorbesitzer und somit liegt der Verkaufspreis deutlich unter dem damaligen Einkaufspreis. Wenn er keinen riesig hohen Verlust machen will, wird er also dann von seinem Recht wiederrum Gebrauch machen und den vorigen Halter wegen Betrug anzeigen und seinerseits auch auf Wandlung bestehen.

Gruß,
Markus
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