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Alt 19.04.2006, 21:58   #3
Jugo
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Zitat:
Zitat von PETZ
Hi Jugo,

kannst das Auto zurückgeben, abzüglich deiner
gefahrenen Kilometer. Habe ich schon hinter mir,
nur umgekehrt. Bei verschwiegenem Unfallschaden
muss der Verkäufer den Wagen zurücknehmen.
Siehe mein Desaster:

Interner Link) Unfallschaden

Gruß
PETZ
Hi Petz,

danke für deine antwort! Werden mir dann also tatsächlich die 14.000km die ich gefahren bin von kaufpreis abgezogen??
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