Sacht mal,
wo lebt Ihr eigentlich alle?
Ein Fahrzeug, das ab Werk abgeregelt ist, verliert bei Aufhebung der V-max-Sperre die Zulassung nach StVZO, da das Fahrzeug bauartbedingt die 250 km/h nicht überschreiten kann (nämlich weil die Sperre eingebaut ist ab Werk)!!!
Daraus folgt der Verlust des Versicherungsschutzes aller drei möglichen Sparten (Haftpflicht/Kasko/Unfall).
Einzige Möglichkeit: Abnahme bei TÜV/Dekra mit entsprechendem Gutachten und Eintrag/Mitführen des GAs
Davon abgesehen, verstehe ichs auch nicht - mein alter E32//735i läuft angegeben 230 km/h - habe ich bisher ein einziges Mal gemacht - ist doch viel zu stressig! Und bei den 740/750 kommts doch wahrhaft nicht auf die V-Max an, sondern auf den Anzug - und der ist doch schon enorm - da hat ja auch die Abregelung nix mit zu tun.
Leute, macht Euch nicht unglücklich, nur um ein Mal im Jahr wirklich über die 250 zu kommen - normalerweise muss man ja auf deutschen Autobahnen bereits wieder bremsen, bevor man die 200 überhaupt erreicht hat! Steckt die Kohle lieber in die Wartung der Vorderachse u.ä.
Lieben Gruß Norbert
|