Heute habe ich dann, nachdem der RA sein Schreiben verfasst und abgesandt hat, eine Email mit bitte um Kontonummer und BLZ zwecks Rücküberweisung des Betrags erhalten. Nun darf der gute etwas Lehrgeld drauf zahlen, denn die Rechtsanwaltskosten trägt er

. Ein gutes Geschäft

.
Gruß von der BMWAssel03