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Alt 11.04.2006, 16:25   #8
Charly.1st
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@ m@d

ja....bester beiweis. da kann ja dann kein tüv'er was gegen sagen.

A:
aber wieso gibt es dann diese 1,5% regel? denn mit diesen reifen hat man 3% abweichung? wie gesagt, das passt doch (jetzt nur noch theoretisch) nicht.

jetzt muß ich nur noch sehen, das die felgen die mir rein optisch zusagen, mit 225/50R16 reifen für den e32 freigegeben sind.

mir schwebt da so die bmw felge "styling 5" in 16" vor.
für den e32 gibt es sie nur in 15" und 17".
für den e38 und e39 in auch in 16".

B:
wenn ich mir die 16" besorge und sie auf den e32 mache, was sagt da der tüv zu?
der e32 steht ja nicht im gutachten drin, sondern nur der e38 oder e39.
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Irgendwas ist immer

Geändert von Charly.1st (11.04.2006 um 17:35 Uhr).
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