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Alt 20.02.2006, 10:31   #31
stocki
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Zitat von Stefan H.
In der Schweiz gilt als Oldtimer seit je her ein Mindestalter von 30 Jahren, und steuerliche Vorteile gibt's selbst dann nicht.
So weit ich weiss, kann man aber in der Schweiz verschiedene Autos mit einer Zulassung bewegen, Stichwort: Wechselkennzeichen. Man muss nur dass leistungsstaerkste, respektive teuerste "einloesen", wie der Schweizer sagt, und kann dann alle seinen Autos damit auf oeffentlichen Strassen bewegen.

Oder gibt's diese Regelung nicht mehr?

Martin
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