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Zitat von Stefan H.
In der Schweiz gilt als Oldtimer seit je her ein Mindestalter von 30 Jahren, und steuerliche Vorteile gibt's selbst dann nicht.
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So weit ich weiss, kann man aber in der Schweiz verschiedene Autos mit einer Zulassung bewegen, Stichwort: Wechselkennzeichen. Man muss nur dass leistungsstaerkste, respektive teuerste "einloesen", wie der Schweizer sagt, und kann dann alle seinen Autos damit auf oeffentlichen Strassen bewegen.
Oder gibt's diese Regelung nicht mehr?
Martin