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Alt 06.04.2006, 07:59   #10
dkoch82
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Ort: Berlin
Fahrzeug: BMW 735i (E32), Produktion: 12/1986, VIN:1626194, Schaltgetriebe, Soundsystem, Euro2-Umrüstung von GAT, BC 4, Tempo, kein EML, keine Klima, kein ASC
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Ich war mit meinem Pontiac Firebird vorletztes Jahr bei der Zulasssungsstelle Berlin-Kreuzberg. Keine Chance auf US-Kennzeichen. Bekam dann für vorn ein normales und für hinten auch so ein Kuchenblech, was dann ca. 15cm über die Heckschürze nach unten überstand. Ich hatte es, nachdem ich vom Gelände runter war, halb unter die Heckschürze gebogen, dass die Form meines schönen Autos nicht zu sehr verschandelt wurde.

Mein Bruder hatte sich einen Camaro geholt und in Brandenburg Nauen zugelassen. Zuerst wollte die Dame ihm auch keins geben. Nachdem er sie dann angemeckert hatte, gab sie ihm ein kleines für hinten und ein Kuchenblech für vorne.

Würd' zu gern wissen, welcher Spinner sich dafür eine Regelung überlegt hat.
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