@Petz,
mal ne andere Variante: Wenn Du den Wagen zurücknimmst abzgl. der Nutzungskosten von 10.000 km, wieviel mußt Du dann dem Autohaus zahlen ?
Wäre es nicht möglich, auf dem freien Markt den Verlust etwas zu minimieren ?
Falls Du den Wagen zurück nimmst, hast Du ja auch die Möglichkeit, Schäden in Rechnung zu stellen, die im Ankaufsvertrag nicht angegeben waren (Steinschläge, beschädigte Felgen, Dellen ... etc).
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