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Alt 02.04.2006, 00:09   #9
Loretta
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Nur so ne Idee:

Wenn man die Unfallsschadenshöhe in Relation zum Kaufpreis des ersten Händlers setzt, müsste der Dir mehr zurückzahlen als Du dem letzten Käufer.

Anwalt fragen

viele Grüße und viel Glück

Jürgen
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