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Alt 01.04.2006, 18:40   #8
John McClane
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Schließe mich im Großen und Ganzen meinen Vorrednern an.

Da Du von dem Schaden wußtest (auch wenn der Verkäufer den Schaden runtergespielt zu haben scheint), hättest Du ihn angeben müßen- das hast Du getan, nach bestem Wissen!
Andererseits HAT ein Händler die Verpflichtung, sich den Wagen genau anzuschauen; er kann und darf nicht auf das Vertrauen, was der Kunde ihm sagt (siehe mein gepostetes Urteil des OLG Köln).

Ich würde, ganz klar, einen Anwalt einschalten. Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt i.d.R. auch solche Fälle.
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