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Alt 01.04.2006, 15:55   #4
flerchen
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Hallo,

da Du das Auto mit dem rep. Unfall der auch so im Vertrag steht gekauft hast ist die damalige Schadenshöhe egal.
Dem ersten Händler wirst du mit garnix belangen können, da er ja das Auto als Unfaller ehrlich an dich Verkauft hat.

Blöde ist natürlich das du beim zweiten den Vertrag mit Unfallfrei Unterschrieben hast obwohl du dem Verkäufer von einem Unfall erzählt hast, der wird es natürlich leugnen.
Somit bleibt dir eigentlich nix anderes Übrig als das Auto Zurückzunehmen.

Gruß
flerchen
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