Sachen gibt's, die gibt's gar nicht! Ich nehme mal an, das ist die Folge zu deiner Frage nach der Fahrzeugprüfung bei Ankauf, die du im E38-Forum gestellt hast?
Bei der Situation würde ich wohl ausflippen. Kann jedenfalls deinen Zorn verstehen.
So als Laie würde ich da auch keine Schuld bei mir sehen. Immerhin kannst du anhand des Kaufvertrags belegen, dass ein Unfallschaden vermerkt war, den du nach bestem Wissen und Gewissen auch angegeben hast. Jetzt stellt sich dann noch die Frage, ob die geforderte Zahlung in irgendeinem Verhältnis zum Fahrzeugwert bzw. zum Wertverlust steht. Und wie lange im Nachhinein solche Ansprüche noch geltend gemacht werden können.
Im Übrigen ist es schon verwunderlich, dass dir jetzt nach 3 Jahren die Reparaturrechnungen vorgelegt werden, die du ja vorher offensichtlich nicht gesehen hast. Im schlimmsten Fall würde ich wohl versuchen, das geforderte Geld direkt von dem ersten Autohaus mit der selben Begründung einzufordern. Dann reichst du quasi die Forderung direkt weiter.
Viel Glück mit der "verfahrenen Kiste",
Hockeyfreund
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