@John McClane
Um es nochmal auf den Punkt zu bringen.
Für dich als Ordnungshüter besteht also grundsätzlich kein handlungsbedarf, solange es sich um Standlicht handelt das in seiner Bauart in der StVzo nicht näher spezifiziert ist. Einzige Vorraussetzung - es muss weiß sein und nicht blenden.
Kann ich dann im Umkehrschluss davfon ausgehen das es sich bei einer Bemängelung der Ringe durch die Ordnungsmacht um eine Maßnahme gegen "Unterbeschäftigung" handelt ?
Bitte nicht als Angriff verstehen, so ist es sicherlich nicht gemeint aber ich denke nunmal es gibt wirklich wichtigeres als wegen einer nicht wirklich vorhandenen OWI so ein Affentheater zu veranstalten und finde deine Einstellung dazu absolut okay.
Und nein..ich habe "noch" keine Standlichtringe, will aber wahrscheinlich welche in den E34 einbauen da ich sie durch einen glücklichen Umstand hier liegen habe.
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