naja, bei den neons wird das eh erst recht nix...
die haben ja für garnix eine prüfgrundlage...
weder eine zulassung noch ein e-prüfzeichen aus anderen fahrzeugen...
wie speziell das bei beleuchtungseinrichtungen ist weiss ich leider auch nicht ganz genau, nur zb. bei einer GFK-Stoßstange muss erst ein festigkeitsgutachten, sprich splittertest etc. gemacht werden bevor überhaupt jmd. das per einzelabnahme eintragen kann... ...sprich, erstmal 3 stoßstangen oder andere karosserieteile zerstören bis es überhaupt eine prüfgrundlage bei bestehen des testes gibt...
die neons sind ja alle aus fernost etc. ... desweiteren muss eine lampe sofort leuchten wenn sie eingeschaltet wird... ...die neons brauchen ja manchmal ne kleine weile bis sie volle leuchtkraft haben... und ob man neontechnik überhaupt so einfach im auto einsetzen darf?!
also wer es wirklich legal eingetragen haben will kann sich auf ne ganze menge zeit, geld und arbeit mit dem tüv und prüfzentren etc. einstellen...
im übrigen habe ich auch diese ringe verbaut... ...und bin sehr glücklich damit... ... mehr als 3 punkte und 75€ kann es nicht geben... :-)
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