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Alt 24.03.2006, 17:31   #15
Fuffy
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jeder scheinwerfer wird einem lichttechnischen gutachten unterzogen, das einbauen von standlichtringen, seien es neon oder die orig. vom e39, ist eine veränderung der bauart und damit abnahmepflichtig, dies geschieht per einzelabnahme auf der grundlage des lichttechnischen gutachtens welches ihr machen lassen müsst. diese gutachten belaufen sich um die 500€ kosten...
nur so ist es wirklich legal!!!
egal was ihr in einem scheinwerfer etc. umbaut ist eine bauartveränderung, auch wenn ihrs ohne das besagte gutachten vom eurem tüvprüfer eingetragen bekommt!!!

so und jetzt bin ich auf gegenteilige meinungen und diskussionen gespannt...

über den sinn solcher gesetze lässt sich sicher streiten... ...ebenso wie man mit einem aus der usa importierten fahrzeug die scheiben vorn getönt haben darf und bei einem deutschen fahrzeug nicht?! wieso ist es bei einer US-version im schadensfall auf einmal legal?! bei der deutschen jedoch nicht?! da stimmt doch etwas nicht... bsp. ein angefahrener fussgänger...
die usa hat keinerlei solcher gesetzestexte und die kommen damit auch klar... ...seien es felgen, scheibentönungen oder sonstige umbauten...
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