Zitat:
Orginal gepostet von knuffel
Hi Frank!
Hatte für meinen 11er-Käfig NUR das O.N.S.-Gutachten.
"Mein" Sachverständiger meinte:
No Problem,was der O.N.S. recht ist,kann mir nur billig sein...
Er erklärte es damit,daß deren Anforderungen wohl erheblich höher sind,als
die Gutachten für den Straßenverkehr und hat´s ohne Wenn und Aber eingetragen.
(Habe jetzt ´nen Elfer als reinen Zweisitzer...)
Das einzige,was er genau geprüft hat,waren die LM-Schweißstellen zu den Platten
der Karosseriebefestigungen.
Aber das hatten ohnehin meine Profis von der Schiffswerft gemacht.
Die haben´s noch so richtig drauf... Gott sei Dank!
Gruß
Knuffel
[Bearbeitet am 22.11.2002 von knuffel]
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YES, beim Käfig kommt es darauf an, dass das Teil nicht behindert, fest und Sicher ist.
Dem TÜV kommt es dann noch auf die hinteren Sitze an.
Mit abnehmbarer Diagonal-Streben hinten bleiben die hinteren Sitze erhalten (in den Papieren).
Der TÜV begutachtet dann noch die "Sichtbehinderung" und dann ist das mit m Käfig kein Thema.
und "gepolstert" muß das Teil (zumindest früher) in allen Bereichen sein, wo sich Menschen verletzen können.
ONS sieht hierfür glaube ich nichts vor, da Helmpflicht.
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