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Alt 03.03.2006, 21:08   #8
pille
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Zitat:
Zitat von Adipositas
Also war die Gebühr gerade mal 700€, habe mich dauraufhin sehr ruhig verhalten
P.s.:Warum verdient der Verkäufer 3x, meiner musste angeblich seine Prov. zurück zahlen...
Moin!
Zu 1: Da wäre ich auch spontan in eine Bewegungsstarre der 10-Finger verfallen.......

zu 2: das Drumherum um eine Wandlung gehört mit zu den (absichtlich?) am meisten nebulös gehaltenen Abwicklungen im KFZ-Gewerbe. Obwohl rein sachlich eine Wandlung eines KFZ der eines sonstigen Verkaufsgegenstands gleicht, wird hier gerne viel Murks verbreitet...vorzugsweise von der Sorte: "Damit kommen Sie nie durch....." oder "Das gibt mir keiner wieder, das muß ich aus eigener Tasche bezahlen..."
Also, warum soll der Verkäufer seine Provision zurückzahlen? Auch das Autohaus kauft den Wagen vom Hersteller. Die Provision zahlt der Händler an seinen Mitarbeiter, nicht der Hersteller.

Eine Rückzahlung von Provisionen durch erfolgte Wandlung wäre, wenn überhaupt, nur als im Arbeitsvertrag vereinbart, denkbar.
Mein VW-Verkäufer jedenfalls muß keine Provision zurückzahlen...
Neben der rein technischen Rückabwicklung der Wandlung zahlt (in diesem Fall) VW an den Händler auch noch eine Abverkaufs"Hilfe" (für die schlechtere Vermarktungsmöglichkeit).
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