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Alt 02.03.2006, 20:59   #2
pille
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Zitat von jensputzier
Die Nutzungsentschädigung berechnet sich ja mit 0,33-1,0% vom reinen Kaufpreis. Soweit so gut.

Wie habt ihr das denn mit dem Ersatz vergeblicher Aufwendungen gemacht, so z.B. Zulassungskosten, Überführungskosten, Winterreifen, etc. pp.? Hat der Händler Euch das anstandslos ausgezahlt, oder gab's da Ärger?
Moin Jens!
Die 0,33 sind eher aus dem NFZ-Sektor, aber 0,4 sind realistisch & auch durch ein Urteil als Meßlatte allgemein akzeptiert.

gibt da eine nette site: Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) www.wandlung-mercedes-e-klasse.de
da steht alles wesentliche drin.

Die "vergeblichen" Aufwendungen wurden beim T5 anstandslos ausbezahlt, Zubehör nach gleicher Formel nutzungsentschädigt abgezogen ebenfalls gutgeschrieben.
Auch hast Du Anrecht auf Verzinsung des eingesetzten Kapitals, bzw. der gezahlten Raten...(4%)
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