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Zitat von Christian
Hallo Peter,
Du hast Recht, ich habe das tatsächlich nicht geprüft. Wie könnte ich auch jede Meldung bis ins Kleinste überprüfen. Wenn es aber heißt, dass ein oberstes Langericht irgendwas entschieden hat, so würde ich es nicht als "Unsinn" bezeichnen.
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Nein, der Bericht an sich ist irreführend, das meinte ich im allgemeinen.
Einzelne Ausführungen des Berichtes sind de facto als "Unsinn" zu bezeichnen!
Zitat:
Ich verstehe ja, dass so ein Meldung für die Polizei idiotisch klingen mag, weil sie den Arbeitsalltag erheblich erschweren kann, aber für den Autofahrer ist es sicher sehr interessant zu wissen, wie man im Zweifel mit einer bestimmten Situation umzugehen hat bzw. umgehen kann.
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Wenn der "Bürger" sowas liest und für bare Münze nimmt, DANN kommt es zu Komplikationen - diese gilt es aufzuzeigen und zu vermeiden (das kann nur im Sinne des Betroffenen sein).
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Zitat von sven7
1. soweit ich mal erfahren habe muss man auch wenn die polizei hinter einem ist mit stopp polizei nicht ausserhalb im dunkeln auf der landstrasse anhalten sondern darf wenn man sieht das ein paar meter weiter eine ausgeleuchtete ortschaft oder dergleichen ist bis dahin fahren.
ob das stimmt keine ahnung aber hab ich mal irgendwo so gehört?
würde mich aber mal interesseieren.
2. p.s. ausserdem darf man sich glaub IMMER den dienstausweis zeigen lassen egal ob ziviel oder nicht.
kann ja sein die echten polizisten liegen irgendwo um die ecke gefesselt
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zu 1. Du wirst schon da anhalten sollen, wo man Dir das Zeichen gibt. Ob's da dunkel ist oder nicht, ist unerheblich (für Dich).
zu 2. Man darf sicher, allerdings reicht es bei Uniformierten aus, wenn die Uniform vorhanden ist

. Zivile MÜSSEN sich ausweisen, entweder vorab durch die Marke und später durch den Dienstausweis.
Wie der aussieht (hier in NRW)
siehst Du hier.