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Alt 24.02.2006, 16:05   #2
Marshall
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Zitat:
Zitat von John McClane
...ungeprüft so einen Unsinn veröffentlichen?!
Interner Link) Guckst Du.
Es gibt Leute, die gauben das!!!!

Zitat:
So ein Schwachsinn! Wie soll der Angehaltene erkennen, dass es rechtmäßig ist? Was bedeutet hier rechtmäßig? FAKT ist, dass der Betroffene im Zweifel die 110 anrufen soll umd erforderlichenfalls eine uniformierte Streife hinzuziehen zu können. Und dieser Quatsch mit der Mütze ist anscheinend nicht totzukriegen. Oder soll der Zivile ne Mütze aufsetzen?


Nach erfolgter Belehrung ist es sehr wohl erlaubt, eine "Stellungnahme" zu verlangen - es ist natürlich dem Beschuldigten frei gestellt, tatsächlich Stellung zu nehmen!

Welcher Schreiberling hat diese Schmähschrift verfasst???
Der Besoffene soll im Zweifel die 110 wählen
110=Notruf
Er müsste die Nummer der für die Region zuständigen Polizeidienststelle wählen oder etwa nicht???
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