...Xenon...
Hi,
werden in der STVO genante Teile eines Autos durch Teile ohne ABE / TÜV-Abnahme ersetzt erlischt die Betriebserlaubnis.
Ein Eintrag durch den TÜV macht es weder legal, wenn es gegen das Gesetz ist, noch hindert dies die persönliche Haftung.
Die Versicherung haftet natürlich immer kann aber ziemlich empfindlich Regreß nehmen . (bis zu 30.000 DM)
Man kann dann auch mal versuchen eine neue Versicherung zu finden.... (schwarze Schaf Liste...)
Sicherlich hat ein Hersteller ein Eigeninteresse, aber deswegen die Unwahrheit sagen ...... vielleicht nicht die ganze Wahrheit.
Ein Hersteller eines sog Nachrüstsatzes haftet genau wie der In Verkehrbringer innerhalb der EU. Dagegen kann man sich versichern solange die Teile nicht von außerhalb der EU kommen.
Die gemeine Verkehrskontrolle bleibt warscheinlich ohne schwerwiegende Folgen, aber habe mal eine Unfallbeteiligung mit Todesfolge oder Schwerverletzten.. dann wird es spaßig wenn auch noch das Auto " illegal modifiziert" ist.
Wenn der BMW E 38 einfach durch "Lampenwechsel" modifiziert werden kann ist ja alles klar. Ich bezweifle jedoch, daß ein Laie die notwendige Präzision aufbringen kann.
Ich würde jedem einen offiziellen Nachrüstsatz empfehlen.......
gruß
micky
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