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Alt 22.01.2006, 11:10   #7
Mic
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Dafür habe ich eine Rechtsschutz, und wenn sich jeder alles gefallen lässt, brauchen wir uns nicht zu wundern, wenn immer mehr Leute das Internet für betrügerische Zwecke nutzen.......

Die Rechtssprechung geht auch bei nicht fahrbereiten ( Liebhaber- )Fahrzeugen von einem Unterschied zwischen den Zustandsnoten gut 4 und 5 abwärts aus.

In diesem Fall ( und in ähnlichen schon erlebten ) geht es doch nur darum, dass der potentielle Käufer erst mal vor Ort ist.
Motto : dann wird er schon kaufen, um nicht umsonst gefahren zu sein.

Und selbst wenn nichts dabei rumkommt : beim nächsten Mal überlegt er dann genau, was er schreibt und sagt.

Gruß Mic
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