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Alt 22.12.2005, 19:34   #14
stocki
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Zitat von Olli525iAt
Na holla - das erfüllt nach meinem Dafürhalten den Tatbestand der Nötigung
Mumpitz


Zitat:
Zitat von Olli525iAt
Um Sonderrechte in Anspruch zu nehmen ("Weg verbauen" dürfte insofern genauso ein Sonderrecht sein wie "freie Bahn" zu erzwingen), bedarf es des Aktivierens von Blaulicht UND Martinshorn.
Wenn ich die StVo und den dazu erhaltenen Unterricht richtig erinnere, sind Sonderrecht (§35) und Wegerecht (§38) in der StVO getrennt geregelt. Die Benutzung von blauem Blinklicht alleine bei der Begleitung geschlossener Verbaende ist in §38 Satz 2 geregelt. Das Unterbinden von Ueberholvorgaengen und die Blockierung der Strasse duerfte sich aus §35 Satz 1, StVO, der Freistellung von den Vorschriften der StVO ergegben.

Das ist dass, was mir noch von meinem Zivildienst haengen geblieben ist. Bin selber kein Jurist.

Martin
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