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Alt 14.12.2005, 17:11   #4
AlexH
Erfahrenes Mitglied
 
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Fahrzeug: BMW 730 E38
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Hallo,
also wenn die Reparatur durchgeführt wurde und danach nix mehr ging liegt doch wohl eindeutig Pfusch von Seiten der Werkstatt vor. Vom zusammensch... halt ich auch nicht viel, wohl aber mit einem Anwalt vorzugehen. Die Werkstatt hat das Recht zur Nachbesserung, aber nicht auf unbestimmte Zeit. Da bereits einige Rep. ohne Erfolg durchgeführt wurden, kann ich als Kunde darauf bestehen, daß das Problem jetzt endgültig behoben wird ( und zwar kostenfrei). Bisher wurde die Kohle für Arbeiten gezahlt, die keine Wirkung hatten. Folglich klare Fehldiagnose der Werkstatt. Bei einem Neufahrzeug gibt es ja auch das Recht der Wandlung. Also lass Dich von denen nicht vera..., sondern drohe gerichtliche Schritte an. Im zweifelsfall lass Dir von BMW bestätigen, daß das Getriebe trotz Rep. nicht in Ordnung ist
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