Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 21.11.2005, 18:54   #3
engel
Drive with BMW
 
Benutzerbild von engel
 
Registriert seit: 05.01.2005
Ort: Uedem
Fahrzeug: 730ILA Bj 06.89 m.M5 Motor, 740ILA 05.92
Standard

Zitat:
Zitat von thirtyeight
Moin, Moin!

Die Polizei (Dein Freund, Helfer und VIDEOFILMER) hat mich eben auf dem nach Hauseweg mit einem Videowagen verfolgt und angehalten. Mein Vergehen: zu schnelles fahren und 2 mal im Überholverbot dieses getan . Folge nach Auskunft der Beamten (die freundlich waren - ausser das Sie sich die beiden Fragen ob ich berauschende Mittel zu mir genommen habe hätten sparen können) 3 Monate Fahrverbot, ca 450 Euro Bussgeld und 4 Punkte in der Verkehrssünderkartei (die bei mir bis jetzt so schööööön leer war ). Jetzt habe ich mal gehört das man über eine bestimmte Strecke mit einem bestimmten Abstand gefilmt werden muß. Und das haben Sie nicht geschafft!!! Golf V GTi ist halt kein 740er... Ausserdem wurde mir das Filmchen nicht vorgeführt! Habe ich da jetzt eine Chance die Strafe zu drücken oder evtl. das ganze sogar für Null und Nichtig erklären zu lassen? Werde auch noch mal zum Anwalt gehen aber hoffe hier im Forum vielleicht schon mal den einen oder anderen Hinweis zu erhalten.

Schöne Grüße
Michael
hey, habe mich hier in diesem Forum etwas belesen können

Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) www.bussgeldkatalog.de
musst dich mit irgendeinem namen einfach anmelden. dort steht so das eine oder andere. ...ansonsten mal das Forum durchlesen, habe selbst gerade das Vergnügen Fussgänger zu spielen.

..ganz ehrlich finde es selber richtig jetzt weiss ich wieder was es heisst "selbst" zu fahren. es wird Dir auch eine Lehre sein.

Du wirst es überleben.

Gruss
Horst
engel ist offline   Antwort Mit Zitat antworten