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Alt 15.11.2005, 16:08   #4
Wolfus
I´m back again...
 
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Zitat:
Zitat von victorfilm
@ Wolfus
...Dass das Hinterachslager extern gemacht wird, stand bei Auftragsvergabe überhaupt nicht fest. Andernfalls hätte ich den Bimmer wirklich selbst zu BMW gebracht und erst dann für die "Restarbeiten" auf den Hof gestellt.
Gruß
Victor
Hallo Victor,
ich meine, unter den gegebenen Umständen, ist die Rechnungsstellung in Ordnung.
Du hast einen mündlichen Auftrag erteilt, ohne eine schriftliche Definition der auszuführenden Arbeiten und der Höchstsumme.
Zu vereinbaren wäre gewesen: Rücksprache bei Fremdvergabe oder Rückfrage, wenn die Leistung 500,-- EURO übersteigt.
Die Werkstatt hat für Dich gearbeitet. Die Werkstatt hat entschieden, dass das Hinterachslager extern gemacht wird. Du hast kein Mitspracherecht geltend machen wollen, oder doch?
Es steht mir nicht zu, Dir "Schelte" zu erteilen. Ich formuliere es einfach so: War das gesamte Vorgehen clever von Dir?
Für mich lesen sich Deine Zeilen wie ein Freibrief zur Reparatur, egal wie, Hauptsache die Plakette wird erteilt.
Viele Grüße
WOLF
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