Hallo,
in der Summe mag der Gesamtbetrag angemessen sein, aber die Ungereimtheiten sind nicht von der Hand zu weisen:
- Position 1 läßt keinen Rückschluss auf die gearbeitete Stundenzahl und somit dem Stundensatz zu. Das ist nicht korrekt und sicher auch nicht zulässig, denn die Rechnung ist so nicht nachprüfbar.
- Position 8+9 ohne Absprache mit dem Kunden bei BMW machen zu lassen ist ebenso ohne vorherige Rücksprache nicht zulässig. Alle so enstandenen Mehrkosten hat die Werkstatt zu tragen (denn die externe Vergabe der Arbeit war nicht beauftragt). Dies muß ebenso aufgeschlüsselt werden, um das zu klären.
Im Zweifelsfall würde ich die Innung/Handwerkskammer einschalten, dort gibt es Schlichtungsstellen.
__________________
Gruß,
Rudi
|