ggg, hab grad bei TÜV angerufen und mich informiert

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Fakt ist, es gibt noch keine schriftliche Richtline hierfür - O-Ton: ist noch etwas "schwammig".
Wenn ABS oder ESP leuchtet und das Kfz bereits nach EG Richtlinien zugelassen wurde (neuere Baujahre) wird die Prüflakette verweigert - alt wird als Mangel aufgenommen, aber Plakette zugeteilt.
Bei Aufleuchten der Airbaglampe wirds kompliziert für die Jungs (

), da das Aufleuchen nicht automatisch das Nichtfunktionieren der Anlage bedeutet...Dieses kann man nur durch auslesen des Fehlerspeichers eruieren und das können sie (noch) nicht.
Im Falle der berühmten Sitzerkennungsmatte beim E38 (hab ihm das als Beispiel genannt) gibts natürlich die Plakette - also im Zweifel gehts immer für den Angeklagten

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Grüße,
Chris