Ich würde auf persönliche Klärung mit dem GF des Autohauses bestehen.
Sollte das nicht möglich oder fruchtlos sein, einen Anwalt einschalten, der erst mal FREUNDLICH ein Schreiben absendet (oft bewirkt ein Anwaltsbriefkopf ja schon Wunder)...
Dann entscheiden, welchen Weg man gehen will.....
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