Zitat:
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Zitat von UBE
das übernimmt dann die tK? wenn das so ist werd ich mir die tage mal einen baustellen-lkw aussuchen zeit hinterherfahren , kennzeichen notieren ..........
dann war sie plötzlich hin
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Das klappt nicht mehr - ich war deswegen mal bei der Polizei mit einem Ford 17M - die Rennleitung sagt : Beim Hinterherfahren gibts nix - mußt du mehr Abstand halten - gezahlt wird nur bei Beschädigung im "Begegnungsverkehr" - und du mußt eindeutig beweisen können das es dieses bewußte FZG auch wirklich war - dazu kommt, das der "Stein" nicht vom Reifen hochgeschleudert werden darf, sondern eindeutig von der Ladefläche kommen muß. Das Ganze ist deswegen so kompliziert geworden, weil es früher alle so gemacht haben - einfach Nummer aufschreiben und den Halter des LKW blechen lassen.
Gruß,
Wolfgang