@ Deamonarch
Bezüglich der Aufprallgeschwindigkeitsschätzung: Darauf würde ich gar nichts geben, denn das anhand der Verformungen zu berechnen ist ein Riesenaufwand und selbst im Falle der Ermittlung durch spezialisierte Unfallherganssachversändige (hat gar nichts mit dem "normalen" Sachverständigen zu tun) sehr sehr schwierig.
Und da schaut ein Polizist und sagt: 55,3512 km. Pardon, aber da sträuben sich mir die Nackenhaare.
Tatsächliches Beispiel aus einem Vortrag eines hochspezialisierten Unfallhergangssachverständigen, die nur bei Unfällen mit Toten oder Schwerstverletzten hinzugezogen werden: Crash zweier PKW's im Freien aber unter Laborbedingungen (d. h. keine Zuschauer oder irgendwelche Personen, die Beweise verlegen/verändern). Dabei werden auch sämtliche weggeflogenen Trümmer wie Spiegel etc. genauestens ausgemessen und in die Berechnung mit einbezogen. Ergebnis des Gutachtens: Unfallgeschwindigkeit zwischen 45 und 55 km. Tatsächlich war die echte Geschwindigkeit aber bei 68 km.
Die Jungs können zum Beispiel auch durch Untersuchungen feststellen, ob die Bremsleuchten während des Aufpralls brannten, da sich der Glühdraht dabei verändert.
Airbag: Die meisten negativen Folgen dürften auf Verhaltensfehler zurückzuführen sein "out of Position". Wenn sich beispielsweise der Beifahrer vorbeugt und sich die Schuhe bindet und das Ding losgeht (warum denn auch immer). Dann bekommt der Passagier den sich aufblähenden Airbag auf den Körper geschossen und das kann tödlich sein.
Gruß
Harry
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