Zitat:
Zitat von Olli525iAt
Das hat mit Zulassungsvorschriften nix zu tun - sofern der Airbag serienmäßig war, ist er Bestandteil der Fahrzeug-Betriebserlaubnis, müsste also bei Demontage "ausgetragen" werden.
Die Erneuerung eines ausgelösten Airbags würde ich mit 500-700 EUR veranschlagen. Bei Fahrzeugen, wo ein solcher Betrag über rentabel oder unrentabel entscheidet, dürfte wohl der Unfall als solcher den Wagen in einen wirtschaftlichen Totalschaden verwandelt haben, da kosten ja schon 2 Kotflügel, Frontmaske und ne Haube mehr - ohne Lampen, ohne Lack. Vom reinen Stoßstangen-Eindrücken löst ein Airbag nicht aus.
Olli
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Demzufolge wäre es im Umkehrschluss also möglich, einen Airbag, der nicht serienmässig war (beim E32 war er ja eine Zeitlang Sonderausstattung) bzw. abbestellt werden konnte, problemlos auszubauen.
Ein ausgelöster Airbag ist kein KO-Kriterium mehr, seit es die Banden gibt, die organisiert Autos aufbrechen und nur die Airbags klauen ...
Vorher war er es durchaus, und für den ehrlichen Reparateur ist er es immer noch, Blech kann man geradebiegen, einen Airbag aber nicht. Lampen und -Teile kriegt man meist gebraucht oder über's Zubehör, während Airbags für neuere Modelle logischerweise nicht gebraucht verfügbar sind.