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Alt 15.10.2005, 19:59   #13
Mick
Die Stimme der Vernunft
 
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Fahrzeug: Langer 4 Liter 03.92 eine Schönheit in Alpinweiss II nur noch bei Sonne in Betrieb! 540i E39 Sechsgang, 550ix LCI
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Zitat:
Zitat von 7er-Olli
Hallo Mick
Es gibt KEINE eintragungen von rad reifen kombinationen mehr,
das steht sogar auf deinem neuen schein, mußt du nur lesen
Doch, es gibt sie - allerdings MUSST Du es nicht tun, sondern kannst ABE oder Gutachten mitführen (was nicht erst seit jetzt so ist). Diese drei Möglichkeiten hatte ich beschrieben.

Zitat:
Zitat von 7er-Olli
Weiter gilt die KBA nr. auf der Felge, muß aber leider nicht
mehr eingetragen werden!!! Die zeiten sind vorbei
Stimmt, vorbei sind die Zeiten in denen der gemeine Extrem-Tuner im Handschuhfach Platz hatte...

Zitat:
Zitat von 7er-Olli
Ich schreibe das jetzt langsam, das es gut rüber kommt:
In Deutschland zugelassene KFZs müssen auch weiterhin der StVZO entsprechen! nur halt ohne Eintragerrei
Sag´ ich doch. Und wo ist jetzt die Narrenfreiheit?

@John: Ziffer 33 wird nicht zusammengefasst, sondern tatsächlich kastriert. Es steht, wie gesagt, z.B. nur noch eine Rad-/Reifenkombination in Teil 1 (2 gar nix) - die bereits ab Werk freigegebenen (im Falle meines Winter-E34 zig´) Alternativ Kombinationen wie z.B. M+S Reifen entfallen.
Dummerweise hat BMW hierfür bisher aber weder eine Anbaubescheinigung noch ein Teilegutachten oder eine ABE ausgegeben... Un´ nu, Herr Wachtmeister?
Bei seinerzeit per Paragraph 21 - Einzelabnahme genehmigten, bauartlichen Veränderungen, heisst es aufpassen das die Beamten beim Strassenverkehrsamt das auch wirklich übernehmen. Das erfasst die Dienstanweisung zumindest bei uns im Kreis nämlich nicht im Detail.

Mick

P.S. Die überall beschriebenen 2 Felder für Haltereintragungen sind zwar vorhanden, beim Wechsel ist man aber zunächst mal alleine, so das faktisch erst -und garantiert kostenpflichtig- beim zentralen Fahrzeugregister angefragt werden muss (sehr praktisch beim Gebrauchtwagenkauf...)
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