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Alt 11.10.2005, 10:41   #17
sevener
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Die Fahrzeughöhe meines Hondas ist eingetragen, auch wenn sie mehr als die vgesetzliche max. Tieferlegung ist. Ein Garagist einer Honda NL hat auch schon mit dem Mittelschalldämpfer an der kleinen Nocke auf dem Boden (das Teil um das Tor zu verschliessen) angehängt und kam nicht mehr weiter.
Die haben dann halt das ganze Teil ersetzen müssen.

Beim TÜV habe ich keine Probleme damit, wenn ich auch beim Reinfahren mit dem Kat streife. Eingetragen ist eingetragen. Das wird auch nicht mehr geändert. Beim Honda ist halt die Bodengruppe ziemlich tief und in den Radkästem ist immer noch etwas Platz.
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sevener

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