Zitat:
Zitat von roadcrew666
Laut Vorschriften, die sogar der Tüv befolgen müßte, (ich hab auch noch keinen Prüfer gesehen der es überprüft hätte), muß ein Airbag nach spätestens 10 Jahren erneuert werden um die richtige Funktionsfähigkeit zu gewährleisten.
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Eine Pflicht zur Erneuerung gibt es nicht. Nur bei sehr wenigen Ausnahmen,
hier steht einiges Wissenswertes dazu. Da braucht also nicht einmal ein E 23-Eigner Angst um seinen Luftsack haben!
AutoBild hat gemeinsam mit MB vor ein paar Jahren übrigens einen der ehemals ersten Mercedes W 126 (S-Klasse) mit Airbagsystem gecrasht. War ein betagter 500 SEL aus 1980, unfallfrei (der ex-Besitzer bekam dafür nen gebrauchten [jüngeren] 560 SEL ...).
Nach über 20 Jahren also hat man den gecrasht. Und?
=> Alles funktionierte wie gedacht.
Olli
edit: Kann auch sein, dass es etwas länger her ist und somit etwas weniger als 20 Jahre waren... - hab immerhin noch ein Bildchen gefunden:
