Zitat:
Zitat von Highliner
Genau!
Dann soll der VK halt die Gewährleistung per Vertrag ausschließen, wenn er Spaß daran hat. Das ist aber per Gesetz unzulässig. Demnach muß er dann für volle zwei Jahre gradestehen. Also: Auto kaufen!!!
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Und wenn da nichts zu holen ist ?
Mich würde interessieren, was das das für ein Händler ist.
Da ist doch Ärger vorprogammiert.
Also Hände weg.
MfG