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Alt 28.09.2005, 15:34   #4
Erich
Shogun
 
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Fahrzeug: E32 750iL 11/88
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das mit dem registered agent schreibt ja auch der ADAC.

Und das Auto ist noch keine 25 Jahre alt, sonst waere das alles einfacher. Hier mal die entsprechenden Auszuege:

Kraftfahrzeuge, die jünger als 25 Jahre sind, müssen den US-Sicherheitsbestimmungen entsprechen, die in dem Jahr in Kraft waren, in dem das Fahrzeug produziert wurde. Pkw, die nach dem 1. September 1973 produziert wurden, müssen außerdem der Stoßstangenvorschrift entsprechen.
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Üblicherweise muss der Einführer einen Vertrag mit einem Einfuhragenten des Verkehrsministeriums (RI) schließen, der das Fahrzeug allen US-Sicherheits- und Stoßstangenbestimmungen entsprechend umrüsten läßt und diese Änderungen bestätigt.
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Bei Fahrzeugen ab Baujahr 1974, die zwar nach den Abgasvorschriften der Vereinigten Staaten hergestellt, aber außerhalb Nordamerikas gefahren wurden, kann es notwendig gewesen sein, die Abgassonde und/oder den Katalysator auszutauschen. Eine formelle Zollabwicklung ist notwendig, um sicherzustellen, dass diese Anforderung erfüllt wurde
-----------------Beispiel: Oben US Kat, unten EU Kat


Und Kalifornien steht eh ausser Frage. Da machen selbst die Amis einen Bogen drum rum. Ich habe oefter mal gelesen, dass sie sich sogar in anderen Staaten anmelden in USA, nur um diese Sachen zu umgehen.
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