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Alt 27.09.2005, 18:00   #12
MatthiasHSK
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Ort: Meschede
Fahrzeug: Cupra Born, VW Passat GTE Variant
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Zitat:
Zitat von RS744
Doch, das kann er tun. Aber auch nur, wenn es wirklich sein eigenes privates Fahrzeug war. Denn dann handelt er nicht als Unternehmer in Ausübung seiner gewerblichen Tätigkeit gem. § 14 (1) BGB, so daß es kein Verbrauchsgüterkauf gem. § 474 BGB ist mit der Folge, daß der Gewährleistungsausschluß nicht nach § 475 BGB unwirksam ist.

Greets
RS744
Schon klar, aber er sagt ja gar nicht, dass er Händler ist. Er tritt nur als Privatperson auf. Trotzdem würd mich interessieren, ob es nun vielleicht doch seine roten Kennzeichen sind. Er hat das Auto angeblich im August gekauft und will es nun schon wieder loswerden weil er noch eine S-Klasse hat. (Nen Diesel, deswegen holt man sich auch bestimmt einfach mal nen Fuffi ) Auf jedenfall klingt das für mich eher nach Händler...

Gruß,
Mattes
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