Zitat:
	
	
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					Zitat von Aschallnick
					
				 Wenn er Händler ist und Dir sein eigenes Fahrzeug "privat" verkaufen will, kann er das nicht unter Ausschluss der Gewährleistung. | 
	
 Doch, das kann er tun. Aber auch nur, wenn es wirklich sein eigenes 
privates Fahrzeug war. Denn dann handelt er nicht als Unternehmer in Ausübung seiner gewerblichen Tätigkeit gem. § 14 (1) BGB, so daß es kein Verbrauchsgüterkauf gem. § 474 BGB ist mit der Folge, daß der Gewährleistungsausschluß nicht nach § 475 BGB unwirksam ist. 
Greets
RS744